Lieferanteninformation

Sehr geehrter Geschäftspartner!

Aufgrund der laufenden Änderungen in der Gesetzgebung und der Anforderungen durch verschiedene Zertifizierungssysteme an die Produkte und Rückverfolgbarkeitssysteme zur Kontrolle der Kennzeichnungs-/ Informationspflichten und Informationsrechte der Öffentlichkeit, ist es notwendig von Ihnen regelmäßig entsprechende Erklärungen und Informationen einzuholen.

Als Basis für jedwede Rohstoffevaluierung fordern wir grundsätzlich folgende Dokumente ein:

  • eine aktuell gültige Spezifikation inklusive wichtiger Produkteigenschaften und einer Deklarationsempfehlung nach VO (EG) Nr. 1334/2008
  • eine GVO Erklärung nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003
  • eine Allergeninformation gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
  • eine Nährwertinformation gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
  • ein Fließdiagramm
  • ein Sicherheitsdatenblatt in der aktuell gültigen Fassung gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006
  • sowie produktspezifisch noch weitere Dokumente, wie ein Halal-, Kosher-, oder BIO Zertifikat, landwirtschaftlicher Ursprung von Biorohstoffen, Natürlichkeitszertifikat, Food Grade Zertifikat, …
  • eine Konformitätserklärung für die verwendeten Verpackungen gemäß VO (EU) Nr. 10/2011, VO (EG) Nr. 1935/2004, VO (EG) Nr. 2023/2006
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • je nach Rohstofftyp, Anforderungsprofil und Anwendung kommen noch weitere Verordnungen zum Tragen, wie VO (EG) Nr. 1881/2006, VO (EG) Nr. 396/2005, VO (EG) Nr. 1334/2008, VO (EG) Nr. 1333/2008, VO (EU) Nr. 1169/2011, VO (EG) Nr. 852/2004, VO (EU) Nr. 231/2012 und weitere.

Neulieferanten werden vorab evaluiert und freigegeben. Dies beinhaltet eine Prüfung des Vorhandenseins eines Qualitätsmanagementsystems und das Arbeiten nach einer Guten Herstellpraxis (GMP) inklusive einem HACCP-Konzept. Vorhandene Zertifikate, wie GFSI anerkannte Zertifizierungen (IFS Food, BRC, FSSC 22000,…), sind gewünscht.

Wir bitten Sie daher uns die entsprechenden Dokumente unaufgefordert zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie uns vorab und unverzüglich bei Änderungen in der übermittelten Dokumentation benachrichtigen müssen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Akras Flavours weiterhin „gentechnikfreie Produkte“ im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 idgF und der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 idgF erzeugt und dahingehend den Einsatz von gentechnisch manipulierten Rohstoffen ablehnt.

Für alle natürlichen Rohstoffe benötigen wir von Ihnen eine Bestätigung, dass Sie die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 idgF (EU- Bio-Verordnung zum „Gentechnikverbot“) einhalten. Bitte füllen Sie diesbezüglich das Formular „Zusicherungserklärung zur Einhaltung des „Gentechnikverbotes“ gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 idgF“ aus.

Weder die gelieferten Produkte noch deren Bestandteile dürfen mit ionisierender oder radioaktiver Strahlung behandelt worden sein.

Sollten Sie eigene Formulare mit den angeforderten Inhalten besitzen, können Sie uns auch diese zukommen lassen. Diverse Formulare können Sie in elektronischer Form auf dieser Seite weiter unten finden. Anschließend können Sie uns die Dokumente mit eingescanntem Stempel/Unterschrift an die E-Mail Adresse quality@akras.at senden.

Elektronische Formulare:

Lieferanten Fragebogen
InfoXgen Zusicherungserklärung Bio
InfoXgen Zusicherungserklärung Kodex
Allgemeine Geschäftsbedingungen